Wir sind der Zusammenschluss der Genoss:innen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in der Bundeswehr.
Wir sind Soldat*innen, Zivilangestellt*innen und aktive Reservist*innen, die gemeinsam soziale Politik für Dich gestalten wollen, sowohl für den Dienstalltag, als auch in der strategischen Sicherheitspolitik.
Dies tuen wir selbstverständlich nicht im Dienst, sondern in dem wir gemeinsam außerhalb unserer beruflichen Tätigkeit im öffentlichen Raum versuchen, sowohl auf gesellschaftliche wie auch auf politische Akteure in konstruktiven Gesprächen einzuwirken und für unsere sicherheitspolitischen Standpunkte aus einer sozialdemokratischen Perspektive zu werben.
Dabei reden wir mit allen Demokrat*innen, auch über die Parteigrenzen hinweg, um zum einem den Dienstalltag der Soldatinnen und Soldaten sowie den aller weiteren Beschäftigten innerhalb der Bundeswehr zu verbessern, aber auch gesamt strategisch mit unseren Erfahrungen auf die deutsche Sicherheitspolitik einzuwirken.
Abgesehen vom politischen Aktionsraum ist die Betriebsgruppe für uns auch ein Netzwerk zum Austausch von verschiedenen Position in einem sicheren Raum, in dem wir von den Erfahrung der vielen unterschiedlichen Mitglieder profitieren können: egal ob Mannschaftssoldat oder Offizierin, ober Regierungsekretär oder Ministerialrätin - alle haben bei uns eine Stimme und bringen ihre jeweils ganz eigenen Postionen mit, aus denen wir dan gemeinsame Standpunkte und Problemlösung entwickeln.
Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten glauben wir an eine starke Gesellschaft, in der wir sowohl die Mutigen in ihrem Erfolg mit Tatendrang unterstützen, aber auch gemeinsam die Strauchelnden stützen und ihnen zur Seiten stehen.
Als Grundlage hierfür setzten wir uns für einen starken und handlungsfähigen Staat ein, der die Bürger*innen dieses Landes befähigt und schütz, ihnen aber auch ein Leben in Freiheit, Frieden und Wohlstand garantiert. Daraus folgt unsere tiefen Überzeugung der Wirkfähigkeit unserer Demokratie, die es zu erhalten und zu beschützen gilt.
"...das Recht und die Freiheit des Deutschen Volkes zu verteidigen." - ist für uns mehr als nur schöne Worte, es ist der Ausdruck unseres Menschnenbildes, in dem eine jede und jeder das Recht hat, sowohl in Frieden und Sicherheit (Rechtsstaatlickeit, der Abwesenheit von Gewalt und Diskrimierung jeglicher Art, etc.), als auch in Freiheit zu leben.
Dabei sind leider sowohl innere als auch äußere Berdohung zu beachten, denen wir entschieden entgegen treten müssen - denn es gilt - Demokratien sind nur dann stabil, wenn sowohl die äußere als auch die innere Sicherheit gewähleistet ist - und Sicherheit ist mehr, als nur die abwesenheit von Gewalt. Und auch, wenn die Funktion der Streitkräfte in der Erhaltung der äußeren Sicherheit liegt, ist spielt die Dimension der Inneren Sicherheit trotzdem für uns eine entscheidene Rolle - denn wir alle sind Eltern, Partner oder Geschwister - wir leben in hier und stellen uns Gefahren von außen entgegen und brauchen deshalb ein starken Rückhalt in der Gesellschaft.
Für uns ist innere Sicherheit mehr als nur gut funktionierende Polizeien und Justizstrukturen - für uns gehört dazu zwingend das entschieden Entgegentreten bei jeder Art von extremistischen Gedankengut.
Jeder Rechtsextreme Vorfall innerhalb der Streitkräfte, der dass Vertrauen der Bevölkerung in die Institutionen des Staates erschüttert, ist für uns ein Katastrophe - jeder Fall von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (Antisemitismus, Rassismus, Sexismus, Homophonie, etc.) zeigt uns auf, das für unsere Vorstellung einer durchgängig offenen, diversernen und friedlichen Gesellschaft ein weiter Weg vor uns liegt - aber wir sind fest entschlossen einen jeden Tag für genau diese Welt zu streiten -
GEMEINSAM, SOLIDARISCHE und HUMANISTISCH!
Wir sind der Auffasung, dass dabei auch ein besonderes Augenmerk auf den bewaffneten Organen unseres Staates liegen sollte, da sie das Gewaltmonopol des Staates innehalten. Somit ist eine INTERGRATION DER STREITKRÄFTE in die Gesellschaft für uns eine zwingende Voraussetzung für ein friedliches Zusamenleben. Die deutschen Bevölkerung muss eine bessere Bindung und ein tieferes Verständis zu ihren Streitkräften aufbauen - nur so kann man der Entwicklung von parallel Strukturen und dem Gefühl vieler Angehöriger der Streitkräfte des "Nicht-Gesehen-Werden" entgegenwirken.
Wir setzten uns deshalb für MEHR RESPEKT gegenüber unseren Streitkräften ein, vor allem aber gegenüber der Menschen, die tagtäglich dafür sorgen, dass wir in Sicherheit und Freiheit leben können. Dieses Respekt muss sich im Umgang in allen Belangen der Menschen äußern, egal ob in der Bezahlung, in der Herstellung gleicher Lebensumstände als auch im gesellschaftlichen Mindereinander. Und es gilt - große Ungerichtigkeit ist eine Gefahr für die Demokratie - es ist somit in unserem Verständnis die Verpflichtung eines jeden Demokraten und einer jeden Demokratin entschieden gegen Ungerechtigkeiten vorzugehen.
Liberalen Demokratien müssen sich Verteidigen können. Auch wir wünschen uns eine friedvolle, regelbasierte Welt, in der Konflikte friedlich und ohne Gewalt gelöst werden. Und dennoch ist es manchmal erforderlich, dass sich Gesellschaften auch unter Einsatz von Gewalt gegen Ungerechtigkeiten, Angriffe und Feindseligkeiten wehren!
Und wir haben ein starkes Mandat für genau diese Auffassung - das Recht auf Selbstverteidigung in der Charta der Vereinten Nationen (Artikel 51).
Deshalb ist in unserem Grundgesetzt (Art 87a) geregelt: "Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. (...)".
Doch Verteidigung ist mehr als das bloße Aufstellen von Streitkräften auf dem Papier. Es gilt die in diesen Streitkräften dienenden Menschen zu befähigen, wirksam sowohl im Rahmen der Abschreckung als auch im tatsälichen Konfliktfall die Bürgerinnen und Bürger, sowie die Rechtstaatlichkeit zu beschützen. Wir setzten uns desshalb für die tatsächlich zur Auftragserfüllung im vollem Umfang notwendige AUSTATTUNG der Streitkräfte ein. Doch dabei denken wir nicht nur an militärische Wirksystem, Fahrzeuge und Liegenschaften, sondern auch an die notwendige gute AUSBILDUNG und FÜRSORGE für unsere Kamerad*innen und Kolleg*innen ein. Dazu zählt auch eine verbesserte Vereinbarkeit von FAMILIE UND BERUF, eine ausgezeichnete medizinische Versorgung sowie Dienstorte, welche den Menschen in seiner Tätigkeit unterstützen und ermutigen auch in schwierigen Zeiten die von ihm/ihr geforderten Aufgaben zu erfüllen.
Auch gilt die Regel von Carl von Clausewitz, dass es nicht die Armeen sind, die Konflikte führen, sie sind nur das Schwert. Der eigentliche Konflikt wird von Gesellschaften geführt. Deshalb setzten wir uns für eine stärkere gesamtgesellschaftliche RESILIENZ ein, damit auch die zuküftige Generation in Sicherheit, Freiheit und Frieden leben können.
Englisch:
“Nothing in the present Charter shall impair the inherent right of individual or collective self-defence if an armed attack occurs against a Member of the United Nations, until the Security Council has taken measures necessary to maintain international peace and security. Measures taken by Members in the exercise of this right of self-defence shall be immediately reported to the Security Council and shall not in any way affect the authority and responsibility of the Security Council under the present Charter to take at any time such action as it deems necessary in order to maintain or restore international peace and security.”
Deutsch:
„Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält.“
(1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.
(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.
(3) Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.
(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.