Manchmal kann es ganz schön verwirrend sein mit den Regelungen wann und wie man sich politische äußern darf. Im folgenden Versuchen wir ein bisschen Licht in den Paragraphen Dickicht zu bringen.
Aber Vorneweg erstmal eine kleine Faustregel:
"Sieht man Uniform, Dienstausweiß, Kasernenhof - spiel ich nicht den Philosoph!"
Wie man aus dem kleinen Merkspruch mitnehmen kann, muss man als Soldat*in, Beamte*r oder Zivilangestellte*r im Dienstlichen Rahmen mit der eigenen politschen Überzeugung zurückhaltender agieren, als man es sonst im öffentlich Raum tut.
Dies ist für Soldaten im § 15 Soldaten Gesetz (SG) unter "politische Betätigung" und für Beamte im § 60 Abs. 2 Bundesbeamtengesetzes (BBG) geregelt. Ähnliches gibt es auch für Kommunalbeamte und Richter*innen.
§ 15 Soldaten Gesetz (SG)
(1) Im Dienst darf sich der Soldat nicht zu Gunsten oder zu Ungunsten einer bestimmten politischen Richtung betätigen. Das Recht des Soldaten, im Gespräch mit Kameraden seine eigene Meinung zu äußern, bleibt unberührt.
(2) Innerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen findet während der Freizeit das Recht der freien Meinungsäußerung seine Schranken an den Grundregeln der Kameradschaft. Der Soldat hat sich so zu verhalten, dass die Gemeinsamkeit des Dienstes nicht ernstlich gestört wird. Der Soldat darf insbesondere nicht als Werber für eine politische Gruppe wirken, indem er Ansprachen hält, Schriften verteilt oder als Vertreter einer politischen Organisation arbeitet. Die gegenseitige Achtung darf nicht gefährdet werden.
(3) Der Soldat darf bei politischen Veranstaltungen keine Uniform tragen.
(4) Ein Soldat darf als Vorgesetzter seine Untergebenen nicht für oder gegen eine politische Meinung beeinflussen.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
(2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben.
Quelle: www.gesetze-im-internet.deDaraus ergibt sich folgendes: im Dienst spielt Deine persönliche Überzeugung keine Rolle. Denn es gilt das Primat der Politik - das heißt, der Minister/die Ministerin, bzw. das Parlament entscheidet, da sie demokratische von der Bevölkerung dazu legitimiert wurden, wir haben dies Umzusetzten (in den Schranken desGrundgesetz oder der Menschenrechte - s. "Befehlsrecht")
Das heißt aber selbstverständlich nicht, dass du im privaten Gespräch mit Kamerad*innen oder Kolleg*innen nicht Deine eigene private politische Meinung teilen kannst.
🟡 Es ist auf Folgendes zu achten:
deine Aussagen müssen klar als deine private Meinung erkennbar sein
es darf keine Beeinflussung von Untergebenden stattfinden
es darf NICHT für eine einzelne Partei geworben werden
deine Aussagen dürfen NICHT die Gemeinsamkeit des Dienstes ernstlich stören
deine Aussagen sollten FDGO-Konform sein - denn du vertritts als Staatsdiener eben genau diese freiheitlich demokratische Grundordnung
⛔ Es ist verboten:
sich innerhalb der Dienstzeit politisch zu betätigen (Arbeit für eine Partei)
auf Liegenschaften Werber für politische Gruppe zu werben (Ansprachen halten, Schriften verteilt, als Vertreter einer politischen Organisation arbeiten)
einen politschen Streit anzufangen, der den Kameradschfatlichen zusammenhalt gefährdet
in Uniform eine politische Veranstaltung zu besuchen
ABER: kommt es im Dienst zu Aussagen von Kamerad*innen oder Kolleg*innen, die ganz klar als menschenfeindlich, verfassungwidrig oder volksverhetztend (z.B. Holocaustleugnung) einzustufen sind - so bist Du dazu verpflichtet, Dich dazu zu verhalten. Entweder durch direkte Ansprache des sich Äußernden, oder durch Gespräche im Rahmen der Meldekette, bzw. eine der Dir als Soldat*in oder Beamte*r zu verfügungstehender Beschwerdestellen (hier gehts zu einer Liste von Ansprechmöglichkeiten).
Wenn du Dich nun dafür Interessiert, dich für ein politisches Amtaufstellen zu lassen, dann klicke HIER. Hier haben wir einen kleinen Leitfaden für Dcih vorbereitet, auf was zu achten ist und stellen ein paar Beispiele vor.